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Die Fischerei im Bundesland Sachsen ist durch das sächsische Fischereigesetz genauestens geregelt.
Wir, die Guides von Light-Tackle-Guiding, haben jedoch für uns persönlich und unsere Guidings selbst einige Rules auferlegt, um den hiesigen Bestand zu schützen und auch kommenden Fluganglern ein attraktives Fischen zu ermöglichen.
Wir fischen generell ohne Wiederhaken!
„Catch the memories and release the Fish“

Folgend einige wichtige gesetzliche Vorschriften des Verpächters:
Die Fischerei mit der Fliege ist in Sachsen nur mit gültigem Fischereischein und einer Jahres- bzw. Wochenangelberechtigung möglich.
Tageskarten werden vom Verpächter (Angelverband Sachsen, AVS) leider nicht verkauft.
Die Fliessgewässer unterteilen sich in grundsätzlich 2 Formen. Die Allgemeinen Angelgewässer und die Salmonidenangelgewässer. In beiden ist die Ausübung der Flugangelei gestattet. Und während in allgemeinen Angelgewässern vom Teigkügelchen, Mistwürmern, über alle Arten von Blinkern und Spinnern bis zu toten Köderfischen zum Einsatz kommen dürfen, so ist in Salmonidengewässern nur der Einsatz von Kunstködern gestattet.
Spezielle Abschnitte sind innerhalb dieser Strecken eigens der Flugangelei vorbehalten.
In Sachsen ist die Flugangelei nur mit einer Fliege (Anbissstelle) gestattet.
Die eigentliche Saison für die Fliegenfischerei beginnt am 1. Mai und endet am 31. Dezember des Jahres.
Detaillierte Gesetze zur Ausübung des Angelsportes in Chemnitz findet Ihr hier.


Die Schonzeiten für die einzelnen Arten sind wie folgt:

Art Schonzeit Mindestmaß
     
Äsche 01. Januar - 15. Juni 35 cm
Bachforelle 01. Oktober - 30. April 28 cm
Bachsaibling 01. Oktober - 30. April 28 cm
Regenbogenforelle 01. Oktober - 30. April 25 cm
Hecht 01. Februar - 30. April 50 cm
Zander 01. Februar - 31. Mai 50 cm
Barbe 15. April - 30. Juni 50 cm
Rapfen 01. Januar - 31. Mai 40 cm

Die Fischerei im Bundesland Sachsen ist durch das sächsische Fischereigesetz genauestens geregelt.
Wir, die Guides von Light-Tackle-Guiding haben jedoch für uns persönlich und unsere Guidings selbst einige Rules auferlegt, um den hiesigen Bestand zu schützen und auch kommenden Fluganglern ein attraktives Fischen zu ermöglichen.
Wir fischen generell Wiederhakenlos!
„Catch the memories and release the Fish“

Folgend einige wichtige gesetzlichen Vorschriften des Verpächters:
Die Fischerei mit der Fliege ist in Sachsen nur mit gültigem Fischereischein und einer Jahres bzw. Wochenangelberechtigung möglich.
Tageskarten werden vom Verpächter (Angelverband Sachsen, AVS) leider nicht verkauft.
Die Fliessgewässer unterteilen sich in grundsätzlich 2 Formen. Die Allgemeinen Angelgewässer und die Salmonidenangelgewässer. In beiden ist die Ausübung der Flugangelei gestattet. Und während, in allgemeinen Angelgewässern vom Teigkügelchen, Mistwürmern über alle Arten von Blinkern und Spinnern bis zu toten Köderfischen zum Einsatz kommen dürfen, so ist in Salmonidengewässern nur der Einsatz von Kunstködern gestattet.
Spezielle Abschnitte sind innerhalb dieser Strecken eigens der Flugangelei vorbehalten.
In Sachsen ist die Flugangelei nur mit einer Fliege/Anbisstelle gestattet.
Die eigentliche Saison für die Fliegenfischerei beginnt am 1. Mai und endet am 31. Dezember des Jahres.
Detaillierte Gesetze zur Ausübung des Angelsportes in Chemnitz findet Ihr hier.


Die Schonzeiten für die einzelnen Arten sind wie folgt:

Art Schonzeit Mindestmaß
     
Äsche 01. Januar - 15. Juni 35 cm
Bachforelle 01. Oktober - 30. April 28 cm
Bachsaibling 01. Oktober - 30. April 28 cm
Regenbogenforelle 01. Oktober - 30. April 25 cm
Hecht 01. Februar - 30. April 50 cm
Zander 01. Februar - 31. Mai 50 cm
Barbe 15. April - 30. Juni 50 cm
Rapfen 01. Januar - 31. Mai 40 cm

The fishing in the state of Saxony is strictly governed by the Saxon Fishing Authority.
But we, the Guides of Light-Tackle-Guiding, have a little bit our own rules for us. We want to safe our fish stock and the nature for the future.
We fish generally barbless!
„Catch the memories and release the Fish“

The following are some important legal regulations of the lessor:
At Saxony you only can fish with fly with a weekly or yearly permission.
In Chemnitz we don’t have day licenses!
The bigger and smaller rivers, streams and lakes subdivided basically in two ways.
The „Allgemeinen Angelgewässer“ (regular waters) and the „Salmonidenangelgewässer“ (trout waters).
At both you can fish with the fly. But in the regular water you can also as bait, worms, bread, dead fishes and all kind of synthetic lures. But at trout waters only synthetic lures allowed. And some areas there is fly only allowed.
In our waters it is not allowed to fish with a springer or similar. Just one „hook“!
Our regular saison starts at 1 may and ends at 31 december.
Detailed informations about the rules you get here!


Here you find the detailed closed seasons:

Kind Closed Season Minimum Size
     
Grayling 01. january - 15. june 35 cm
Brown Trout 01. october - 30. april 28 cm
Brook Trout 01. october - 30. april 28 cm
Rainbow Trout 01. october - 30. april 25 cm
Pike 01. february - 30. april 50 cm
Pike-Perch 01. february - 31. may 50 cm
Barbel 15. april - 30. june 50 cm
Asp 01. january - 31. may 40 cm